Ablauf
- Sie nehmen Kontakt zu uns auf.
- Bewertung des Pfandes, wie z. B. Auto, Schmuck usw. durch unseren Sachverständigen, für Sie kostenlos.
- Erstellen des Pfandkreditvertrages / des Pfandscheines.
- Auszahlung in bar, Scheck oder Überweisung, je nach Wunsch.
- Auslösung des Pfandes mit Rückzahlung des Pfandkreditbetrages durch Sie nach spätestens vier Monaten.
Laufzeitverlängerung möglich.
- Sie nehmen Kontakt zu uns auf.
Per Telefon (0 22 23 - 90 66 74 0) oder E-Mail. - Dann teilen Sie uns mit, welchen Wertgegenstand Sie beleihen möchten.
Wir nennen Ihnen anhand der von Ihnen gemachten Angaben einen Beleihungswert, vorbehaltlich der Begutachtung in unserem Hause. - Wenn der Wert Ihren Vorstellungen entspricht, vereinbaren wir einen Termin, bei dem der konkrete Beleihungswert festgestellt wird. Bei nicht alltäglichen Wertgegenständen ziehen wir zur Bewertung einen Fachmann hinzu.
- So Sie mindestens 18 Jahre alt und Eigentümer des zu beleihenden Pfandgutes sind, oder vom Eigentümer bevollmächtigt wurden, wird anschließend der Pfandkreditvertrag unterzeichnet.
Dafür ist ihr Personalausweis oder Reisepass im Original erforderlich. Dem Vertrag wird ein Übergabeprotokoll beigefügt, in dem der Zustand des Pfandes detailliert beschrieben wird. Das stellt für Sie eine zusätzliche Sicherheit dar.
Wird ein KFZ verpfändet, benötigen Sie den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung und den TÜV-Bericht. - Jetzt erfolgt die Auszahlung und Sie können über den Gesamtbetrag frei verfügen.
- Ab jetzt haben Sie drei Monate Zeit, um die angefallenen Zinsen und Geschäftsgebühren begleichen zu können. Wenn Sie möchten, können Sie das Pfand jederzeit vorzeitig auslösen. Wir als Pfandleiher, dürfen die Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten nicht verkürzen. Dies ist gesetzlich geregelt.
Haben Sie nach Ablauf der drei Monate die angefallenen Kosten bezahlt, können Sie Ihr Pfand wieder in Besitz nehmen, oder die Laufzeit um max. drei Monate verlängern. Sollten Sie nach Ablauf der drei Monate die angefallenen Kosten nicht bezahlt haben, gewähren wir Ihnen einen Monat Karenzzeit.
Sind in dieser Zeit, mittlerweile sind vier Monate vergangen, die Kosten nicht beglichen, so wird der verpfändete Gegenstand öffentlich versteigert.
Während der gesamten Zeit wird Ihr Pfand in alarmgesicherten Räumen ordnungsgemäß gelagert und zum doppelten Beleihungswert gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, sowie angemessen gegen Beraubung versichert.