Antworten
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Was kann ich verpfänden ?
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Als klassische Pfänder dienen Autos, Boote, LKW, Motorräder, Oldtimer, Maschinen, Schmuck, Uhren, Waffen und dergleichen. Es können nur Pfänder beliehen werden, die sich im uneingeschränkten Eigentum des Verpfänders befinden.
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Wann bekomme ich das Geld ?
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Bargeld bekommen Sie sofort, wenn der Wertgegenstand ( Pfand ) übergeben wurde. In den meisten Fällen dauert es nicht einmal 1 Stunde, bis Sie über ihren Barkredit verfügen können.
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Kann ich über das Bargeld frei verfügen ?
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Ja.
Mit der sofortigen Auszahlung des Bargeldes können Sie z. B. die Finanzierung eines KFZ, eine Zwischenfinanzierung, die Beseitigung eines Liquiditätsengpasses oder einen lang ersehnten Wunsch realisieren. Was Sie möchten. -
Welche Formalitäten sind für einen Pfandkreditvertrag erforderlich ?
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Nur die Vorlage des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses.
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Was kostet ein Pfandkredit ?
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Ein Pfandkredit ist bei einer kurzen Laufzeit im Vergleich zu einem banküblichen Kredit, so Sie überhaupt einen bekommen, sehr günstig.
Die Kosten setzen sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen.
Das sind zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen von 1% im Monat und zum anderen die Geschäftsgebühren, die bis zu einem Betrag von 300,- Euro ebenfalls gesetzlich geregelt sind. Bei einem Kreditbetrag über 300,- Euro sind die Geschäftsgebühren frei verhandelbar und liegen meistens im Bereich von 2% bis 4% pro Monat.
Bankübliche Gebühren und Zusatzkosten wie Auszahlungsverlust ( Disagio ) , Vorfälligkeitsentschädigung, Kreditausfallversicherung, zusätzlicher Abschluß einer Lebensversicherung, Kontoführungsgebühren usw. gibt es bei uns nicht. -
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben ?
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Nein.
Ihre Daten werden an niemanden weitergeleitet. Auch nicht an die Schufa. -
Wann muß ich den Kredit zurückzahlen ?
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Die Laufzeit des Pfandkreditvertrages beträgt 3 Monate.
Nach Ablauf dieser Frist gibt es eine Karenzzeit von 4 Wochen, quasi eine Fristverlängerung. Diese bietet ihnen die Möglichkeit, die angefallenen Kosten zu bezahlen und das Pfand wieder in Besitz zu nehmen.
Sie können aber auch das Pfand bei uns belassen und den Pfandkreditvertrag verlängern.
Sollten Sie nach Ablauf der Fristverlängerung die angefallenen Pfandleihkosten nicht bezahlt haben, wird das Pfand öffentlich versteigert.
Sollte bei der Versteigerung ein Überschuß erzielt werden, wird er ihnen ausgezahlt. -
Was passiert, wenn ich den Pfandkredit nicht zurückzahle ?
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Wenn Sie nicht zurückzahlen, sind wir gesetzlich verpflichtet, das Pfand öffentlich versteigern zu lassen. Sollte hierbei ein Überschuß erzielt werden, wird der an Sie ausgezahlt. Vorausgesetzt, Sie melden sich spätestens vor Ablauf von 2 vollen Kalenderjahren folgend auf das Jahr der Versteigerung.
Melden Sie sich nicht, wird der Überschuss an den deutschen Staat abgeführt. -
Was kostet die Verlängerung ?
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Bei Verlängerung des Pfandkreditvertrages entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sie bezahlen lediglich die Zinsen und Geschäftsgebühren, die bei Abschluß des Pfandkreditvertrages vereinbart wurden.
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Welche Verpflichtungen übernehme ich mit einem Pfandkredit ?
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Keine.
Als Sicherheit dient nur der Wertgegenstand, den Sie als Pfand überlassen.
Selbst wenn es zur Versteigerung kommt und der Versteigerungserlös die Kosten nicht decken sollte, sind Sie frei von jeder Verpflichtung. -
Ich habe den Pfandschein verloren. Was tun ?
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Bei Verlust des Pfandscheines bitten wir um sofortige Benachrichtigung, damit wir sofort einen Sperrvermerk vornehmen können.
Das ist unbedingt erforderlich, damit kein Unberechtigter mit diesem Pfandschein das Pfand auslösen kann.
Wenn Sie als Pfandgeber uns, dem Pfandnehmer, den Verlust glaubhaft darstellen können, bekommen Sie von uns eine Bescheinigung zum Nachweis der Verlustanzeige.
Der Eintritt der Fälligkeit zur Auslösung oder Erneuerung des Pfandes bleibt hiervon unberührt.