AKTUELLES
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„ DER GLÄSERNE BANKKUNDE “
Seit 2003 betätigen sich Behörden als heimliche Späher.
Auf der Suche nach Steuer- und Wirtschaftsstraftaten werden Kontoeröffnungsdaten, Kontonummern und Kontoinhaber bei den Banken heimlich geprüft.
Damit sie das nicht mehr heimlich tun müssen, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2005 diese Vorgehensweise legalisiert.
De facto wurde damit das Bankgeheimnis abgeschafft.
Dieses sogenannte – Kontenabrufverfahren - darf somit nun auch von ganz normalen Finanzbeamten zum Zwecke der Festsetzung und Vollstreckung von Steuern angewendet werden.
Diese Vorgehensweise gibt es im Pfandleihgeschäft nicht. Wir geben keine Daten weiter und sichern Ihnen absolute Diskretion zu.